Solikasse/Mietbeihilfe
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Solikasse
Die Solikasse ist eine soziale Einrichtung der Bewohner des DBH. Sie dient dazu, Bewohner dann zu unterstützen, wenn sie ohne eigenes Verschulden in finanzielle Nöte gekommen sind und aus diesem Grund z. B. die Miete nicht mehr zahlen können. Grundsätzlich kann jeder von der Solikasse Gebrauch machen, der auch regelmäßig den Beitrag von 5 Euro pro Semester einbezahlt hat.
Zugriff zu dem Geld hat nur eine Person. Um Unterstützung zu bekommen, sollte man sich an die Vertrauensperson wenden. Im Seniorat wird der Antrag anonym vorgestellt und darüber entschieden, ob Hilfe geleistet werden kann/soll. Wenn der Antrag bewilligt wird, wird der Solikassenverwalter informiert und das Geld kann ausgezahlt werden.
Solikassenbeauftragte/r
Die oder der Solikassenbeauftragte verwaltet das Geld in der Solikasse, sowie die Listen darüber, wer wann in die Kasse eingezahlt hat. Sie/er erfährt von der Vertrauensperson/dem Seniorat, wann wieviel auf welches Konto ausgezahlt werden soll. Auch der Solikassenbeauftagte ist veschwiegen und behandelt die Anträge anonym.
aktuelle/r Solikassenbeauftragte/r
- WS07/08: Olaf (Zi.66)
- SS07: Sabine
- WS06/07: Sabine
- SS06: Sabine
Vertrauensperson
Die Vertrauensperson wird auf der HVV gewählt und ist u.a. dafür da, die Vergabe von Geld aus der Solikasse zu regeln. Sie kann aber auf Wunsch auch bei Konflikten helfen.
Solltest Du plötzlich in finanzielle Not geraten, und Geld aus der Solikasse beantragen wollen, so ist die Vertrauensperson Dein Ansprechpartner. Die Vertrauensperson wird das Gespräch mit dir vertaulich behandeln, d.h. niemand erfährt von Deinem Namen. Anonymisiert bespricht die Vertrauensperson den Antrag dann weiter im Seniorat, wo daraufhin endgültig über ihn entschieden wird. Nach dieser Senioratssitzung (i.d.R. am dem Antrag folgenden Dienstag) bekommst Du - je nach Entscheidung über den Antrag - einen finanziellen Zuschuss. Wichtig ist zu beachten, daß nur Leute Anspruch auf Geld aus der Solikasse haben, die auch jedes Semester in die Kasse eingezahlt haben. Die Liste der Zahlenden liegt der/dem Solikassenverwalter vor und wird bei Anträgen auch überprüft. Wer sich der Vertrauensperson aus irgendwelchen Gründen nicht anvertrauen will, kann sich stattdessen auch an Dagmar wenden. Das Büro hat überdies auch Möglichkeiten, aus Kirchengeldern Mietbeihilfen zu gewähren, ausländische Studierende können sich in finanziellen Notlagen auch an John Campbell wenden.
Streit und Konflikte im Zusammenleben sollten grundsätzlich erst einmal unter den Bewohnern selbst geklärt werden. Wenn Probleme aber gravierender sind oder eines Eingreifens von außen bedürfen, kannst Du Dich z.B. an die Vertrauensperson wenden, oder man kann als Gruppe/WG mit ihr ein schlichtendes Gespräch vereinbaren. Sie ist danach ausgewählt worden, vertrauenswürdig und in wichtigen Fällen verschwiegen zu sein, sowie mit guten Ratschlägen zur Seite stehen zu können. Wenn Streit eskalieren sollte oder eine Einsicht von einer oder mehreren Seite einfach nicht erfolgt, so sollte Dagmar eingebunden werden, da sie als Autoritätsperson angemessenes Verhalten von den Bewohnern einfordern kann oder im schlimmsten Fall auch Abmahnungen aussprechen kann.
aktuelle Vertrauensperson
- WS08/09:Katharina J., Tel: 96 505 38, Briefkasten am Haus Popp.77, wohnt im 1. Stock rechts
- SS08: Katharina J.
- WS07/08: Katharina J.
- SS07: Katharina J.
- WS06/07: Nadine
- SS06: Nadine
Mietbeihilfe
Man kann Mietbeihilfe beantragen, wenn man unverschuldet in eine finanzielle NOTLAGE gerät. Mietbeihilfe und Solikasse sind allerdings zwei verschiedene Sachen: Solikasse ist eine Kasse "von den Bewohnern", die Mietbeihilfe ist eine Kasse der Ev.Landeskirche und insofern kann man dort gar nicht einzahlen... außer Kirchensteuer natürlich :-).
Diese Hilfe ist jedoch begrenzt und muss schriftlich ausführlich begründet werden. Dazu muß man bei Dagmar vorsprechen. Dagmar und die Vertrauensperson dürfen sich darüber austauschen, ob dieselbe Person gleichzeitig Anträge auf Mietbeihilfe im Büro und Zahlungen aus der Solikasse beantragt hat. Dies ist nicht verboten, es kann sogar sinnvoll sein z.B. 150.- Mietbeihilfe bei Dagmar zu beantragen und nochmal z.B. 100.- aus der Solikasse damit man nicht "verhungert". Der Austausch zwischen Dagmar und der Vertrauensperson erfolgt dann nur, um dem Missbrauch der Kassen vorzubeugen.